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Schädlingsbekämpfung - Leistungen

Wir arbeiten nach den Auflagen der Naturschutzbehörde und melden unsere Einsätze dieser umgehend. Die Sondergenehmigung des Landkreises Göttingen und des Landkreises Kassel, sowie der Stadt Kassel berechtigt uns zur Entfernung der Nester.

Schädlinge werden in 5 verschiedene Kategorien eingeteilt, um sie bestmöglich bekämpfen zu können. Die einzelnen Schädlinge werden unter dem Reiter Schädlinge näher erläutert.

 

  1. Nager
    Wühlmäuse, Mäuse, Mader, Waschbären und Ratten
  2. Gesundheits- und Hygieneschädlinge
    Bettwanzen, Flöhe, Zecken, Maden, Silberfische, Tauben und Schaben
  3. Vorratsschädlinge
    Eichenprozessionsspinner, Kornkäfer, Reismehlkäfer und Motten
  4. Materialschädlinge
    Teppichkäfer, Messingkäfer und Wollkrautblütenkäfer
  5. Hautflügler
    Kakerlaken, Schaben, Ameisen, Hornissen, Fliegen und Wespen

 

Wichtige Information für den Einsatz von Rattenbekämpfungsmitteln

Seit dem 01.01.2013 sind die Risikominderungsmaßnahmen (RMM) des Umweltbundesamtes rechtsverbindlich und müssen eingehalten werden. 

Alle Rodentizide (Nagetierbekämpfungsmittel) mit Antikoagulanzien (blutgerinnungshemmende Wirkstoffe) der 2. Generation (wie z.b. Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen) dürfen nur von sachkundigen Personen, unter bestimmten Auflagen, eingesetzt werden. 

Dies gilt auch für Anwender, die aus beruflichen Gründen mit der Nagetierbekämpfung betraut werden könnten, wie z.B. Hausmeister oder Reinigungsfachkräfte und keine Sachkunde nachweisen können. Entsprechend sind diese Produkte seit dem 01.01.2013 für Verbraucher nicht mehr im Handel erhältlich.